8.1.2 Begleitpapiere

8.1.2.1 Auer den nach anderen Vorschriften erforderlichen Papieren mssen folgende Papiere in der Befrderungseinheit mitgefhrt werden:

a) die nach Abschnitt 5.4.1 vorgeschriebenen Befrderungspapiere fr alle befrderten gefhrlichen Gter;

b) die in Abschnitt 5.4.3 vorgeschriebenen schriftlichen Weisungen;

c) (bleibt offen)

d) ein Lichtbildausweis gem Unterabschnitt 1.10.1.4 fr jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung.


8.1.2.2 Falls die Vorschriften des ADR dies vorsehen, mssen in der Befrderungseinheit auch mitgefhrt werden:

a) die Zulassungsbescheinigung nach Abschnitt 9.1.3 fr jede Befrderungseinheit oder jedes ihrer Teile;

b) die Bescheinigung ber die Schulung des Fahrzeugfhrers wie in Abschnitt 8.2.1 vorgeschrieben;

c) sofern nach Absatz 5.4.1.2.1 c) oder d) oder 5.4.1.2.3.3 vorgeschrieben, eine Kopie der Genehmigung der zustndigen Behrde.


8.1.2.3 Die in Abschnitt 5.4.3 vorgeschriebenen schriftlichen Weisungen mssen leicht zugnglich sein.


8.1.2.4 (gestrichen)